Beim Versicherungsvertrag gibt es zwei, hin und wieder drei Parteien:
- Versicherer
- Versicherungsschutz bietendes Unternehmen
- Versicherungsnehmer
- Versicherungsantragssteller
- Prämienschuldner
- ev. Versicherter
- Versicherte Person, sofern dies nicht der Versicherungsnehmer ist